Minderheitenrechte sind wichtig!

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Aber nicht zum Beheben interner Kommunikationsprobleme der ÖVP

Laut Innsbrucker Stadtrecht ist gegen Beschlüsse des Stadtsenates eine Berufung an den Gemeinderat nicht zulässig. Zwei Mitglieder des Stadtsenates können jedoch noch während der Stadtsenatssitzung begehren, dass ein Beschluss dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wird. Umgangssprachlich wird das Minderheitenvotum genannt und üblicherweise von der Opposition angewendet, um sich im Falle einer “Niederlage” im Stadtsenat an den Gemeinderat zu wenden.

Die ÖVP hat im gestrigen Stadtsenat dieses wichtige und unverzichtbare Instrument der Opposition offenbar entdeckt, um es auch gleich zu persiflieren – nämlich um Beschlüsse des Stadtsenats, denen sie selbst zugestimmt hat, per Minderheitenvotum an den Gemeinderat zu delegieren. So geschehen gestern bei interessanten Gestaltungsvorhaben in der Stadt.

“Es ist ja nett, wenn die neue schwarze Opposition einmal ausprobieren möchte, was das Stadtrecht für die Minderheit im Stadtsenat so alles bereit hält, allerdings deutet der inflationäre Gebrauch des Minderheitenvotums eher darauf hin, dass die Herren Gruber und Platzgummer nur unzureichend imstande sind, Akten gegenüber ihrem eigenen Klub zu kommunizieren und obendrein offenbar Probleme haben, dem Gestaltungstempo der Ampel zu folgen”, wundert sich die grüne Klubobfrau GRin Uschi Schwarzl, die, jahrelang selbst in der Opposition, um die Bedeutung dieses Minderheitenrechts und den entsprechend sorgsamen Umgang damit weiß.

“Aber kein Problem: wenn die ÖVP interne Kommunikationsprobleme hat, so kann die Stadtführung gerne dieses Defizit beheben – was übrigens auch ohne ein Minderheitenvotum möglich gewesen wäre. Wir sind jedenfalls bereit, alle Vorhaben im Gemeinderat zu präsentieren”, schließt Schwarzl.

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